Information Schießbucheinträge

Nach Rücksprache unseres kommissarischen Landesverbandsleiters mit unserem geschätzten Präsidenten möchten wir ein Missverständnis klären:

Entgegen landläufiger Behauptungen ist ein Schießleiterstempel ohne Unterschrift in einem Schießbuch KEIN rechtskräftiger Schießnachweis.

Wie wir bereits geschrieben hatten, wird eine Unterschrift zwingend benötigt.

Ein Schießbucheintrag OHNE Unterschrift zählt nicht als Schießtag.

Ein Schießbucheintrag mit Schießleiterstempel, aber OHNE Unterschrift, zählt nicht als Schießtag.

Quelle: BdMP Hessen

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